Nachdem die Bayerische Staatsregierung den Katastrophenfall ausgerufen und jedweden Sportbetrieb in Bayern untersagt hat, bleibt der Spielbetrieb im Freistaat bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme wird frühestens nach dem Ende der Osterferien erfolgen (19. April) – und auch nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen. Aufgrund der Sperrung sämtlicher Sportanlagen durch die Bayerische Staatsregierung ist bis auf weiteres auch kein Trainingsbetrieb möglich.
Alle Infos: www.bfv.de/katastrophenfall